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03. Dezember 2010
Bodensee, 03. Dezember 2010

V erwaltungsgerichtshof BW entscheidet gegen Sparkasse zugunsten NPD

Die wahre Demokratie siegt doch noch.
Nach über dreijährigem Rechtskampf mit der Sparkasse Bodensee um die Eröffnung eines Kontos, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 03.12.2010 endgültig zugunsten des NPD Kreisverbandes Bodensee-Konstanz entschieden.
Im Sommer 2009 (siehe hierzu entsprechenden Bericht auf unserer Heimseite) hatten wir ja bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gewonnen. Das weitere Beschreiten des Rechtsweges von Seiten der Sparkasse Bodensee war also lediglich ein letzter Versuch, noch Zeit zu schinden. Dies hatte damals sogar der, uns alles andere als wohlwollende, "unabhängige" Südkurier so gemutmaßt. Von den zusätzlichen Kosten, die die Sparkasse nun berappen muß, einmal ganz abgesehen.
Wir hätten die Kontoeröffnung auch gerne wesentlich diskreter und kostengünstiger über die Bühne gebracht. Aber bitte, so sei es.
Bemerkenswert ist auch, daß diesmal das Mediengetöse im Gegensatz zu 2009 ausgeblieben ist. Haben die Systemmedien wohl trotz allen "Gutmenschentums" doch noch kapiert, daß eine Instrumentalisierung dieses Vorganges eine wunderbare Wahlwerbung für die NPD wäre. Schade eigentlich.
Wir lassen zu diesem Anlass aber trotzdem die Sektkorken knallen.
Ein herzliches Dankeschön noch an unsere famose Rechtsanwältin Gisa Pahl, die unser Kreisvorsitzender in Sigmaringen in Bestform erleben durfte.
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