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26. August 2008 - Region
Skandalöses Urteil für Kinderschänder aus Konstanz
Z
wei Jahre Haft auf Bewährung, das war das erschreckend milde Urteil gegen einen 28jährigen Kinderschänder, der in Konstanz wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Der Täter saß bis zum Beginn des Prozesses in Untersuchungshaft. Er hatte sich als Sanitäter ausgegeben und an Kindern „Untersuchungen” vorgenommen. Als Mitarbeiter einer Krankenkasse hatte der Mann persönlichen Zugriff auf die Daten von Versicherten. Daraufhin suchte er sich gezielt Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren heraus, die er sexuell belästigte und misshandelte. Insgesamt wurden 14 Kinder aus dem südwestdeutschen Raum Opfer des Mannes.
Da der Angeklagte voll geständig gewesen sei, habe das Gericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren als tat- und schuldangemessen angesehen. Der Verurteilte muss sich außerdem in eine ambulante Therapie begeben. Er galt laut einem psychiatrischen Gutachten als voll schuldfähig.
Pädophile scheinen im Raum Konstanz Konjunktur zu haben. Erst vor wenigen Tagen wurde im Zuge eines Schlages gegen einen Kinderpornoring bekannt, dass ein Internet-Anbieter aus Konstanz Videodateien ins Netz gestellt hatte, auf denen der sexuelle Missbrauch eines zehn- und eines zwölfjährigen Mädchens dargestellt waren. In diesen Szenen war zu sehen, wie die zwei Mädchen unvorstellbar gequält wurden.
Angesichts dieses Vorfalls und vor dem Hintergrund der Ermordung der kleinen Michelle in Leipzig letzte Woche durch einen perversen Triebtäter, stellt sich die Frage, ob denn die zuständigen Justizbeamten in Konstanz noch bei klarem Verstand sind. Da werden in Deutschland Menschen wegen einer „falschen” Meinung bis zu fünf Jahre ins Gefängnis gesteckt, doch wenn sich ein Pädophiler an Kindern vergeht, kommt er mit Bewährung davon.
Die sexuellen Handlungen mögen sich - wie das Gericht es ausdrückte - im „unteren Rahmen” befunden haben. Doch was rechtfertigt dies? Und wer kann mit Sicherheit sagen, dass der Täter beim nächsten Mal eben nicht Handlungen „im unteren Rahmen” vollzieht, sondern sich zu Schlimmerem hinreißen lässt? Denn Therapien, das zeigt die Erfahrung, sind mitnichten eine Garantie dafür, dass die Perversen ihre abartigen Triebe unter Kontrolle bekommen können.
Dieses Urteil des Konstanzer Landgerichts ist beinahe genau so abartig wie die sexuellen Neigungen des Angeklagten. Im Zusammenhang mit Missbrauch an Kindern sind Bewährungs- und Geldstrafen, oder sogar die Einstellung der Ermittlungen inakzeptabel und dürfen von der Öffentlichkeit nicht hingenommen werden.
Die Kinder sind unsere Zukunft, und unsere Aufgabe ist es, sie zu beschützen.
Wer sich an den Schwächsten unserer Gemeinschaft vergreift, hat keine Gnade verdient!
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